Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der HSNK s.r.o., handelnd unter der Marke EU Sped (nachfolgend „EU Sped“ oder „Frachtführer“), V Pitkovičkách 203, 104 00 Praha, Tschechien. Stand: Juli 2026.
§ 1 Geltungsbereich – nur für Unternehmen (B2B)
1.1 Diese AGB gelten für alle Beförderungs- und damit zusammenhängenden Leistungen, die EU Sped gegenüber ihren Auftraggebern erbringt. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Vereinen und Behörden. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen; Aufträge von Privatpersonen können wir nicht übernehmen.
1.2 Diese AGB gelten für die gesamte Geschäftsverbindung, auch für künftige Geschäfte. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als EU Sped ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vorrang der CMR
2.1 EU Sped erbringt Beförderungen von Gütern auf der Straße, bei denen der Ort der Übernahme und der für die Ablieferung vorgesehene Ort in zwei verschiedenen Staaten liegen. Auf diese grenzüberschreitenden Transporte findet das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) zwingend Anwendung.
2.2 Die Bestimmungen der CMR gehen diesen AGB vor. Diese AGB gelten ergänzend, soweit die CMR keine Regelung enthält oder ausdrücklich abweichende Vereinbarungen zulässt. Eine Abweichung von zwingenden Vorschriften der CMR (Art. 41 CMR) findet nicht statt.
2.3 Für rein innerstaatliche Beförderungen sowie für Leistungen, auf die die CMR nicht anwendbar ist, gilt das jeweils einschlägige nationale Frachtrecht (in Deutschland die §§ 407 ff. HGB, in Tschechien die entsprechenden Vorschriften des tschechischen Rechts) sowie ergänzend diese AGB.
§ 3 Angebot, Auftrag und Preise
3.1 Angebote von EU Sped sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Beförderungsvertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch EU Sped bzw. mit der Ausführung des Auftrags zustande.
3.2 Vereinbarte Preise sind Festpreise auf Grundlage der vom Auftraggeber mitgeteilten Sendungsdaten (Abhol- und Lieferort, Gewicht, Maße, Art des Gutes, Termine, besondere Anforderungen). Erweisen sich diese Angaben als unrichtig oder unvollständig oder ändern sich die Auftragsgrundlagen (z. B. Wartezeiten, zusätzliche Lade-/Entladestellen, Mautveränderungen, behördliche Auflagen), ist EU Sped berechtigt, das Entgelt entsprechend anzupassen.
3.3 Angaben zu Transit- und Lieferzeiten sind sorgfältig kalkulierte Richtwerte und keine zugesicherten Eigenschaften, sofern nicht ausdrücklich eine feste Lieferfrist in Textform vereinbart wurde.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber hat EU Sped rechtzeitig und vollständig alle für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung erforderlichen Angaben und Unterlagen zu übermitteln, insbesondere Art und Beschaffenheit des Gutes, Gewicht und Maße, etwaige Gefahrgut-Eigenschaften (ADR mit UN-Nummer und Klasse), erforderliche Temperaturführung sowie handels-, zoll- und steuerrechtlich notwendige Dokumente.
4.2 Der Auftraggeber hat das Gut beförderungssicher zu verpacken und zu kennzeichnen. Die Beladung, Verstauung und Ladungssicherung obliegt demjenigen, der das Gut übergibt bzw. übernimmt, sofern nichts anderes vereinbart ist; die beförderungssichere Verladung nach den anerkannten Regeln der Technik hat der Absender zu gewährleisten.
4.3 Bei gefährlichen Gütern hat der Auftraggeber EU Sped vor der Übernahme die genaue Art der Gefahr sowie die zu ergreifenden Vorsichtsmaßnahmen mitzuteilen (Art. 22 CMR).
§ 5 Haftung des Frachtführers nach CMR
5.1 EU Sped haftet für gänzlichen oder teilweisen Verlust und für Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme bis zur Ablieferung sowie für Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist nach Maßgabe der Art. 17 ff. CMR.
5.2 Die Haftung für Verlust oder Beschädigung ist gemäß Art. 23 CMR der Höhe nach begrenzt auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) je Kilogramm des fehlenden oder beschädigten Rohgewichts. Bei Lieferfristüberschreitung ist der Schadensersatz auf die Höhe der Fracht begrenzt (Art. 23 Abs. 5 CMR).
5.3 EU Sped ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Lieferfristüberschreitung auf einem der in Art. 17 Abs. 2 und Abs. 4 CMR genannten Umstände beruht (u. a. Verschulden des Verfügungsberechtigten, mängelbehaftete Verpackung durch den Absender, besondere Empfindlichkeit des Gutes).
5.4 Höhere als die vorstehenden Haftungsgrenzen können durch die Vereinbarung eines Wertes des Gutes bzw. eines besonderen Interesses an der Lieferung gegen einen Zuschlag vereinbart werden (Art. 24 und Art. 26 CMR). Ohne eine solche gesonderte Vereinbarung bleibt es bei den Regelhaftungssummen der CMR.
5.5 Die Haftungsbefreiungen und -begrenzungen der CMR gelten nicht, soweit der Schaden vorsätzlich oder durch ein dem Vorsatz gleichstehendes Verschulden verursacht wurde (Art. 29 CMR).
5.6 EU Sped unterhält eine Frachtführer-Haftpflichtversicherung, die die Haftung nach der CMR im Umfang der Regelhaftungssummen abdeckt. Eine darüber hinausgehende Waren- oder Transportversicherung schließt der Auftraggeber auf Wunsch selbst ab; auf Anfrage vermitteln wir eine solche Deckung.
§ 6 Reklamation, Schadenanzeige und Verjährung
6.1 Äußerlich erkennbare Verluste oder Beschädigungen sind bei der Ablieferung, nicht äußerlich erkennbare innerhalb von sieben Tagen nach der Ablieferung (Sonn- und Feiertage nicht mitgerechnet) schriftlich anzuzeigen (Art. 30 CMR). Vorbehalte gegen die Lieferfrist sind innerhalb von 21 Tagen nach Bereitstellung des Gutes geltend zu machen.
6.2 Ansprüche aus einer der CMR unterliegenden Beförderung verjähren in einem Jahr, bei Vorsatz oder gleichstehendem Verschulden in drei Jahren (Art. 32 CMR).
§ 7 Zahlungsbedingungen
7.1 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang.
7.2 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt unberührt.
7.3 EU Sped stehen die gesetzlichen Pfand- und Zurückbehaltungsrechte am transportierten Gut zu.
§ 8 Zoll und Drittland
8.1 Bei Beförderungen in Nicht-EU-Staaten übernimmt EU Sped die zollrechtliche Abwicklung nur nach gesonderter Vereinbarung. Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Dokumente (Handelsrechnung, Packliste, Präferenznachweise, Ausfuhrbegleitdokumente u. ä.) rechtzeitig und vollständig bereit und haftet für deren Richtigkeit.
8.2 Zoll-, Einfuhrumsatzsteuer- und sonstige behördliche Abgaben trägt der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 9 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben. Einzelheiten regelt unsere Datenschutzerklärung.
§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
10.1 Für die der CMR unterliegenden Beförderungen gelten vorrangig die Vorschriften der CMR. Im Übrigen findet, soweit zulässig, deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gerichtsstände bestimmen sich nach Art. 31 CMR.
10.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
10.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
Diese AGB werden vor dem endgültigen Livegang durch einen Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht geprüft. Bei Fragen zu einzelnen Klauseln wenden Sie sich bitte an hsnk@zammad.com.